
Informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in China.
Welche Einreiseoption für Sie geeignet ist, hängt von Ihrem Studienprogramm und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
Je nach Studienprogramm und Aufenthaltsdauer kommen unterschiedliche Einreiseoptionen infrage.
• Visumfreie Einreise
Für bestimmte kurzfristige Studienaufenthalte und Programme, sofern die geltenden visumfreien Einreisebestimmungen erfüllt sind.
• X1-Visum
Für Studienaufenthalte von mehr als 180 Tagen.
• X2-Visum
Für Studienaufenthalte bis zu 180 Tagen.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
Für Staatsangehörige bestimmter Länder, die im Rahmen der geltenden visumfreien Einreisebestimmungen nach China einreisen können.
Beispiele: Summer Schools, andere kurzfristige Studienprogramme
• Die Regelungen können sich ändern. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellen Bestimmungen der chinesischen Behörden.
Welche Visumart erforderlich ist, richtet sich nach der Dauer Ihres Studien- oder Forschungsaufenthalts.
• Für Studienaufenthalte von mehr als 180 Tagen.
• Beispiele: Doppelabschlussprogramme, Promotionsstudiengänge, längerfristige Forschungsaufenthalte.
• Nach der Einreise 30 Tage gültig.
• Gesundheitscheck erforderlich.
• Innerhalb von 30 Tagen ist eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
• Die Aufenthaltserlaubnis ersetzt nach der Ausstellung das Visum.
• Für Studienaufenthalte bis zu 180 Tagen.
• Beispiele: Austauschsemester, kürzere Forschungsaufenthalte.
• Aufenthalt in der Regel 30–180 Tage.
• Meist einmalige Einreise.
Je nach persönlicher Situation können weitere Einreise- und Aufenthaltsregelungen relevant sein.
Wenn Sie während Ihres Studienaufenthalts nach Hongkong oder Macau reisen und anschließend nach Festlandchina zurückkehren möchten, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Inhaber eines X2-Visums eine zusätzliche Einreisegenehmigung beantragt werden.
Internationale Studierende können unter den geltenden Voraussetzungen während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren. Dies gilt sowohl für Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis als auch – unter den entsprechenden Voraussetzungen – für Studierende mit einem X2-Visum.
Wenn sich Ihr Studienaufenthalt verlängert, bestehen – je nach Einreiseart und Studienprogramm – unterschiedliche Möglichkeiten zur Verlängerung des Aufenthalts.
Alle Merkblätter, Formulare und weiterführenden Informationen finden Sie im Bereich Downloads.
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